Ab Januar 2023 19% MwSt. sparen beim Kauf eines Balkonkraftwerks

Im Dezember 2022 wurde beschlossen, dass die Mehrwertsteuer für PV-Anlagen wegfällt. Damit ist eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 ohne Mehrwertsteuer möglich. Darunter fallen auch unsere Balkonkraftwerke. Die Regelung gilt für alle Komponenten eines Balkonkraftwerks, wie z.B. die Module, den Wechselrichter oder auch die Unterkonstruktion.

Bei der Mehrwertsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der euch als Käufern eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht. Somit könnt ihr ab jetzt bares Geld sparen.

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